ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Lehrmeister Pferd
Inhaberin: Sandra Polzer

  1. Geltungsbereich

Die nachstehenden AGB gelten für alle Angebote und Leistungen von Lehrmeister Pferd. Die Verträge über Lehreinheiten, wie z.B. die Erteilung von Reitunterricht, Durchführung von Kursen und Seminaren, sowie der Beritt von Pferden, werden zwischen Sandra Polzer (Trainerin) und dem Kunden abgeschlossen. Durch die Inanspruchnahme der Leistungen von Sandra Polzer erkennt der Kunde die AGB verbindlich an.

  1. Anmeldung

Verträge zwischen dem Kunden und Lehrmeister Pferd können schriftlich, z.B. per Mail oder per SMS/Whats App Nachricht, und auch mündlich abgeschlossen werden. Alle Zusagen und Vereinbarungen gelten in allen Fällen als verbindliche Vertragszusage der gebuchten Leistung. Die abgeschlossenen Verträge können nur durch fristgerechte, schriftliche Stornierung aufgehoben werden. Die Vereinbarung von Terminen für Training und Kurse, sowie die Vereinbarung über den Beritt eines Pferdes, erfolgt ausschließlich mit Sandra Polzer.

  1. Durchführung der Lehreinheiten

Der mobile Reitunterricht findet ausschließlich auf dem Pferd des Kunden auf der von ihm benannten Reitanlage statt. Die Lehreinheit beginnt mit der Anwesenheit der Trainerin. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass sein Pferd pünktlich zu Beginn der Lehreinheit geputzt und in artgerechter Weise gehalftert, getrenst und gesattelt, oder für Arbeit an der Hand oder Arbeit an der Longe ausgerüstet ist. Kann die Lehreinheit durch einen durch den Kunden verursachten Grund erst später beginnen, verringert sich
die Unterrichtsdauer um diese Zeit.

Die Konditionen zu externen Lehrgängen und Seminaren werden in einem gesondertem Vertrag geregelt.

Die im Rahmen der AGB genannten Konditionen werden bei kontinuierlichem, länger andauerndem Vollberitt um einen gesonderten Vertrag ergänzt und geregelt.

  1. Ausrüstung

Reiten ist Sport und benötigt eine passende Ausrüstung und eine gewisse Kondition und körperliche Konstitution. Jeder Reiter, der an den Lehreinheiten teilnimmt, hat aus sicherheitstechnischen Gründen einen Reithelm zu tragen. Für Reiter unter 18 Jahren besteht ausnahmslos Helmpflicht! Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus ihrer Aufsichts- und Haftpflicht entlassen. Der Reiter muß entsprechende Reitkleidung tragen, Richtlinie laut ÖTO. Der Helm muss den Bestimmungen der ÖTO entsprechen und so auf dem Kopf sitzen, dass dieser nicht rutschen kann. Das Tragen der Sicherheitsweste wird empfohlen, beim Springen ist sie Pflicht. Für Schäden, die aus einer nicht sachgemäßen Ausrüstung resultieren übernimmt die Trainerin keinerlei Haftung. Jeder Reiter ist für seine Handlungen selbst verantwortlich.

  1. Zahlungsbedingungen

Lehreinheiten werden, wenn keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, vor Beginn der Lehreinheit in bar vor Ort zur Zahlung fällig. Bei Berittverträgen ist das Entgelt für den kompletten Monat im Voraus zu bezahlen.

Sämtliche nicht in diese Regelung fallende von Lehrmeister Pferd gestellte Rechnungen werden ausnahmslos sofort nach Erhalt und Überprüfung ohne Abzug in bar oder per Überweisung bezahlt. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde die entstehenden Mahnspesen zuzüglich Barauslagen pro erfolgter Mahnung sowie anfallende Inkassospesen zu ersetzen.

Es besteht die Möglichkeit Gutscheine über Lehreinheiten zu erwerben. Keine Barablösung möglich. Der Gutschein ist personalisiert und kann nicht übertragen werden.

  1. Stornierung

Die Trainerin ist bestrebt alle Terminwünsche im Interesse sämtlicher Kunden zu koordinieren. Dies setzt auch voraus, dass der Kunde die Trainerin unverzüglich telefonisch oder schriftlich informiert, wenn er an der Einhaltung des Termins verhindert ist. Absagen von Trainingseinheiten sind spätestens 24 Stunden vor Beginn der Reitstunde bei der Trainerin persönlich vorzunehmen. Ursachenunabhängig behält sich die Trainerin vor, bei einer Absage von weniger als 24 Stunden vorher, sowie unentschuldigtem Nichterscheinen zu einer Trainingseinheit den vollen Unterrichtspreis ohne Abzug in Rechnung zu stellen, sofern vom Kunden kein angemessener Ersatz gestellt werden kann. Dies gilt auch dann, wenn der Termin wegen Unbenutzbarkeit der Reitanlage oder aus gesundheitlichen Gründen des Pferdes oder des Kunden, abgesagt wird. Kulanz kann gewährt werden, wenn die Gründe nachvollziehbar und nachweisbar sind.

Falls der Stammkunde nur unregelmäßig zu den vereinbarten Trainingseinheiten erscheint, behält sich die Trainerin das Recht vor, diesen Stammplatz ohne weiteren Anspruch anderweitig zu vergeben.

Von der Trainerin abgesagte Trainingseinheiten werden nicht berechnet. Aus einer Absage durch die Trainerin können keinerlei Ansprüche hergeleitet werden.

  1. Haftung

Das Konsumieren von Lehreinheiten ist immer freiwillig und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Trainerin weist darauf hin, dass sie für Unfälle, die im Zusammenhang mit dem Reitunterricht oder dem Beritt eines Pferdes geschehen, eine Haftung nur insoweit übernimmt, als hierfür Versicherungsschutz besteht bzw. der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Trainerin beruht. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Schäden die durch groben Unfug oder fahrlässigen Umgangs entstehen, bezahlt der Verursacher.
Pferde sind Fluchttiere, welche oft unvorhersehbar und unerwartet auf Situationen (z.B. ein wegfliegender Vogel oder eine unbedachte Bewegung eines Zuschauers, plötzlicher Lärm, usw.) reagieren. Die Trainerin weist darauf hin, dass dieses Risiko durch die fachgerechte Unterweisung der Trainerin lediglich minimierbar, aber nicht vermeidbar ist. Eine Haftung wird nur im Rahmen der Haftpflichtversicherung übernommen. Jegliche weitere Haftung wird ausgeschlossen. Werden Dritte in irgendeiner Weise geschädigt, tritt die eigene Haftpflichtversicherung in Kraft. Eltern haften für Ihre Kinder.
Jeder ist für sich und sein Pferd selbst verantwortlich. Die Verantwortung für höhere Gewalt, Inanspruchnahme für etwaige Drittschäden und jede Art von Schadenersatz ist ausgeschlossen. Die Trainerin verspricht keine Erfolgsgarantie für jegliche Angebote.

  1. Urheberrechte

Die Teilnehmer sind berechtigt ihre Lehreinheiten zu privaten Zwecken aufzuzeichnen. Das Veröffentlichen auf sozialen Netzwerken oder die Nutzung zu Werbezwecken bedarf allerdings der schriftlichen Zustimmung der Trainerin. Die Trainerin behält sich das Recht der Erstellung, Veröffentlichung und Nutzung aufgezeichneter Fotos, Video- und Audioaufzeichnungen von Lehreinheiten zu Werbezwecken vor.
Die Wort-Bild-Marke Lehrmeister Pferd, Fotos, Texte, Zeichnungen, Drucke, Videos, Audios oder sonstige Präsentationsunterlagen und dergleichen bleiben stets das geistige Eigentum der Trainerin. Der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
Alle von Lehrmeister Pferd produzierten Veröffentlichungen jeglicher Art sind und bleiben geistiges Eigentum der Trainerin und sind urheberrechtlich geschützt.

  1. Schlussbestimmungen

Jede von den vorliegenden AGB abweichende Vereinbarung bedarf für ihre Gültigkeit der Schriftform.

  1. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Graz.

Graz, am 1.3.2016

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